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   BFH, 20.08.2002 - IX R 73/99   

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https://dejure.org/2002,9267
BFH, 20.08.2002 - IX R 73/99 (https://dejure.org/2002,9267)
BFH, Entscheidung vom 20.08.2002 - IX R 73/99 (https://dejure.org/2002,9267)
BFH, Entscheidung vom 20. August 2002 - IX R 73/99 (https://dejure.org/2002,9267)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Durch Absicht zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung veranlasste Aufwendungen - Anschaffungs- oder Herstellungskosten - Abziehbarkeit als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Einkommenssteuergesetz (EStG) - Aufwendungen als Anschaffungskosten i.S.d. ...

  • Judicialis

    EStG § 21 Abs. 1; ; FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 122 Abs. 2; ; HGB § 255; ; HGB § 255 Abs. 1; ; HGB § 255 Abs. 1 Satz 1; ; HGB § 255 Abs. 2; ; HGB § 255 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 § 21 Abs. 1; HGB § 255
    Anschaffungsnaher Aufwand; Baumaßnahmen über mehrere Jahre

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Gebäude, anschaffungsnahe Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwand
    Sachlicher Anwendungsbereich
    Aufwendungen zur Hebung des Gebäudestandards stellen Herstellungskosten dar
    Sanierung in Raten

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStDV § 82 b, HGB § 255 Abs 2, EStG § 7
    Anschaffungsnaher Aufwand

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97

    Anschaffungsnaher Aufwand; Divergenzanfrage

    Auszug aus BFH, 20.08.2002 - IX R 73/99
    Allein die Höhe der Aufwendungen und ihre Nähe zur Anschaffung des Gebäudes führen noch nicht zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten (vgl. BFH-Urteil vom 12. September 2001 IX R 39/97, BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, zu II. 3. b).

    Reparatur oder auch Ersetzung des Vorhandenen durch gleichwertiges zeitgemäßes Neues erweitert den Nutzungswert nicht (vgl. dazu im Einzelnen BFH-Urteil in BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, zu II. 3. a).

    Im Übrigen handelte es sich nach den Feststellungen des FG um übliche Erhaltungsaufwendungen, die den Gebrauchswert des Gebäudes nicht erhöht haben; derartige Aufwendungen können nach den Grundsätzen des BFH-Urteils in BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, keine Anschaffungskosten sein.

    Entgegen der Ansicht des FA ist dieser Gesichtspunkt aber nicht mehr entscheidungserheblich (BFH-Urteil in BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, zu II. 3. a dd).

    Diese Aufwendungen können nur entweder Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB oder sofort abziehbare Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1, § 21 Abs. 1 EStG sein (BFH-Urteil in BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, zu II. 2. und 3.).

    Dies setzt voraus, dass mindestens drei der Kernbereiche der Ausstattung einer Wohnung, nämlich Heizung, Elektro, Sanitär und Fenster, von Grund auf erneuert werden (vgl. im Einzelnen BFH-Urteil in BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, zu II. 3. a cc).

  • BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92

    Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand

    Auszug aus BFH, 20.08.2002 - IX R 73/99
    Die Baumaßnahmen des Jahres 1994 sind also im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen des Jahres 1992 zu werten (s.o. zu II. 2.) und BFH-Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b cc).

    Eine wesentliche Verbesserung ist bei einem Wohngebäude immer dann gegeben, wenn der Gebrauchswert (Nutzungspotential, vgl. BFH-Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b bb) des Gebäudes durch die Baumaßnahmen von einem sehr einfachen auf einen mittleren oder von einem mittleren auf einen sehr anspruchsvollen Standard gehoben wird.

  • BFH, 21.11.2000 - IX R 39/97

    Anschaffungsnahe Aufwendungen als Herstellungskosten

    Auszug aus BFH, 20.08.2002 - IX R 73/99
    Das BMF hat im Schreiben vom 30. Mai 2001 (unter Verweisung auf das Verfahren IX R 39/97) wie folgt Stellung genommen: .

    Allein die Höhe der Aufwendungen und ihre Nähe zur Anschaffung des Gebäudes führen noch nicht zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten (vgl. BFH-Urteil vom 12. September 2001 IX R 39/97, BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, zu II. 3. b).

  • BFH, 12.09.2001 - IX R 52/00

    Die Begriffsbestimmung der Anschaffungskosten

    Auszug aus BFH, 20.08.2002 - IX R 73/99
    Nutzt der Erwerber ein Mietwohngrundstück tatsächlich ab dem Zeitpunkt des Erwerbs, d.h. ab Übergang der Nutzungen und Lasten, dann hat er eine Zweckbestimmung getroffen; das genutzte Wirtschaftsgut befindet sich bereits in einem betriebsbereiten Zustand und kann insoweit nicht mehr in diesen Zustand versetzt werden (vgl. im Einzelnen BFH-Urteil vom 12. September 2001 IX R 52/00, BFHE 198, 85, BFH/NV 2002, 966, zu II. 2. b aa).
  • BFH, 21.11.2000 - IX R 39/97

    Anschaffungsnahe Aufwendungen als Herstellungskosten

    Der Senat hat mit Beschlüssen vom heutigen Tage das Bundesministerium der Finanzen dementsprechend auch in den Verfahren IX R 61/99 (Vorentscheidung veröffentlicht in EFG 1999, 1274) und IX R 73/99 (Vorentscheidung veröffentlicht in EFG 2000, 59) zum Beitritt aufgefordert.
  • BFH, 21.11.2000 - IX R 61/99

    Anschaffungsnahe Aufwendungen

    Der Senat hat mit Beschlüssen vom heutigen Tage das Bundesministerium der Finanzen dementsprechend auch in den Verfahren IX R 39/97 (Vorentscheidung veröffentlicht in EFG 1997, 1172) und IX R 73/99 (Vorentscheidung veröffentlicht in EFG 2000, 59) zum Beitritt aufgefordert.
  • FG Sachsen-Anhalt, 15.04.2003 - 2 K 511/01

    Keine Investitionszulage für anteilige Verwaltungsgemeinkosten;

    Nach § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB sind Herstellungskosten die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen (vgl. BFH, BFH/NV 2003, 299 ; BFH, BStBl. II 1994, 176).
  • FG Köln, 15.04.2003 - 2 K 511/01
    Nach § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB sind Herstellungskosten die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen (vgl. BFH, BFH/NV 2003, 299; BFH, BStBl. II 1994, 176).
  • FG Sachsen, 15.04.2003 - 2 K 511/01

    Einbeziehung der anteiligen Verwaltungsgemeinkosten als Herstellungskosten in die

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